
BEGRÜNDUNG DER UMWELTFREUNDLICHKEIT VON SPINNVLIESVERPACKUNGEN
Ob eine Verpackung "umweltfreundlich" ist oder nicht, muss man auf Rechtsnormen und Richtlinien stützen.
In der Russischen Föderation fehlen entsprechende Rechtsvorschriften. Für die Analyse der Definition "umweltfreundlich" werden deshalb Rechtsnormen der Europäischen Union (EU) zugrunde gelegt, denn die EU ist in Sachen des Umweltschutzes und dessen gesetzlichen Regelung gegenüber den anderen Ländern weit überlegen.
Am 20.Dezember 1994 wurde Richtlinie 94/62/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Verpackungen und Verpackungsabfälle verabschiedet, in welcher die Eigenschaften der Verpackung festgelegt wurden (dazu gehören sicherlich auch Verpackungsbeutel), nämlich dass die Verpackung folgende Eigenschaften aufweisen sollte:WIEDERVERWENDUNG VON VERPACKUNGEN, d.h. MEHRFACHNUTZUNG.
WIEDERAUFARBEITUNG DER MATERIALIEN FÜR VERPACKUNGEN.
DIE VERPACKUNG MUSS WIEDERVERARBEITET UND MEHRFACH RECYCELT WERDEN KÖNNEN.
VERRINGERUNG DER UMWELTSCHÄDLICHKEIT BEIM ABBAU DER VERPACKUNGSABFÄLLE.
Alle herkömmlichen Verpackungsmaterialien (biologisch abbaubare Beutel, Papierbeutel, Polyethylenbeutel) besitzen nicht alle von diesen Eigenschaften.
Das beste Material für die Herstellung von Beuteln im Sinne der Richtlinie 94/62/EG ist Spinnvlies.
